Allgemeine Geschäftsbedingungen der Garage Schneider AG (AGB)

Geltungsbereich

Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Garage Schneider AG, Wehntalerstrasse 276, 8046 Zürich und ihren Kunden.
Sämtliche von der Garage Schneider AG erbrachten Arbeiten, Leistungen sowie Lieferungen erfolgen grundsätzlich nur unter Anwendung dieser AGB. Von den vorliegenden AGB abweichende Abmachungen bedürfen der Schriftform und der expliziten Zustimmung und Bestätigung der Garage Schneider AG.

Vertragsabschluss

Die Angebote der Garage Schneider AG unter anderem in Prospekten, Preislisten, Offerten erfolgen freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die Garage Schneider AG eine Bestellung des Kunden ausdrücklich annimmt oder diese innert 5 Arbeitstagen nicht ablehnt. Stellt sich nach Annahme der Bestellung heraus, dass die vom Kunden mitgeteilten technischen Angaben falsch bzw. unzutreffend sind, kann die Garage Schneider AG jederzeit ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.

Technische Daten und Informationen über Produkte

Sämtliche technische Daten sowie Informationen auf www.auto-schneider.ch und www.moto-schneider.ch veröffentlichten Angaben in Prospekten, Preislisten, Dokumenten, Abbildungen usw. sind urheberrechtlich geschützt. Änderungen sind jederzeit vorbehalten. Die tatsächlichen Farbtöne der Produkte können von denjenigen auf dem Bildschirm abweichen.

Soweit es sich um Informationen des Herstellers selber handelt (wie Herstellergarantie usw.), sind jeweils die Angaben des entsprechenden Herstellers massgebend.

Wir sind bemüht, die Inhalte unserer Webseiten sorgfältig zu pflegen sowie aktuell zu halten. Trotzdem können Fehler und Unklarheiten nicht vollständig ausgeschlossen werden. Wir übernehmen deshalb keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit sowie Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Die Haftung für Druckfehler, Irrtümer und Änderungen ist ausgeschlossen.

Für Inhalte der verlinkten Seiten Dritter sind ausschliesslich deren Betreiber verantwortlich.

Änderungen am Fahrzeug und Motorfahrzeugkontrolle (MfK), Schweizer Zulassung der Ersatzteile

Der Kunde hat in Eigenverantwortung dafür Sorge zu tragen, sämtliche Änderungen an seinem Fahrzeug gemäß gesetzlichen bzw. strassenverkehrsrechtlichen Bestimmungen in seine Fahrzeug-Dokumentation eintragen zu lassen.

Soweit wir dem Kunden nicht explizit etwas anderes mitteilen, sind die von der Garage Schneider AG an Fahrzeugen vorgenommenen Änderungen in der Schweiz zulassungsfähig und müssen notwendigenfalls vom Kunden in seiner Eigenverantwortung der zuständigen Motorfahrzeugkontrolle (MfK) gemeldet und auf seine Kosten entsprechend vorgeführt werden.

Einige unserer Teile/Ersatzteile sind in der Schweiz und eventuell anderen Ländern für den Strassenverkehr nicht zugelassen und dürfen nur für Show- und/oder Rennsportzwecke verwendet werden. Diesbezüglich geben wir Ihnen nach unserem besten Wissen und Gewissen Auskunft, können jedoch keine Garantie für Zulassungen geben. Sämtliche Ansprüche des Käufers oder Dritter gegen Garage Schneider AG wegen unerlaubten Umbauten jeglicher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen. Informationen über Zulassungen kann Ihnen Ihr Strassenverkehrsamt geben.

Kosten- und Gefahrtragung bei Nichtabholung oder verspäteter Abholung des Fahrzeuges

Holt der Kunde das Fahrzeug nicht während den Arbeitszeiten zum vereinbarten Zeitpunkt ab, trägt er die Kosten sowie die Gefahr der erforderlichen Lagerung/Parkierung.

Dasselbe gilt für verspätete Abholungen im Zusammenhang mit Reparatur- und Serviceaufträgen. Nach erfolgtem Service oder Reparatur ist das Fahrzeug auf Mitteilung der Garage Schneider hin spätestens am Folgetag der Abholmitteilung abzuholen. Andernfalls werden nicht abgeholte Fahrzeuge in der Regel auf unseren Aussen-Parkplätzen geparkt.

Wir lehnen jede Haftung für Schäden sowie Diebstahl an nicht abgeholte oder verspätet abgeholte Fahrzeuge ab.

Fahrzeugabgabe für Service und Reparatur

Die Fahrzeuge können bei uns während unserer Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag einem der anwesenden Mitarbeiter abgegeben werden.

Für draussen parkierte bzw. auf unserem Areal abgestellte Kundenfahrzeuge ausserhalb der Öffnungszeiten der Garage Schneider AG lehnen wir jede Haftung für Schäden und Diebstähle ab.

Gefahrenübergang

Mit der Absendung der Ware der Garage Schneider AG an den Kunden geht die Gefahr auf den Letzteren (Kunden) über. Der Versand erfolgt somit auf Gefahr des Empfängers. Garage Schneider AG gewährleistet, dass die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (Abgabe der Ware bei der Poststelle) frei von Fabrikations- und Materialmängeln ist. Beim Eingang der Ware hat der Kunde diese umgehend auf Mängel sowie etwaige Beschädigungen zu prüfen und sichtbare Mängel sofort der Garage Schneider AG mitzuteilen. Anderweitige Beanstandungen oder Reklamationen sind spätestens binnen 8Tagen nach Erhalt mitzuteilen.

Garantie

Für Fahrzeuge, welche bei Sport- und/oder Renneinsätzen verwendet werden sowie für sämtliche in Renneinsätzen verwendeten Teile, wird jede Haftung betreffend Sachgewährleistungsansprüche wegbedungen. Bei gerechtfertigten Rügen betreffend Mängel und umgehenden Reklamationen gewährt Garage Schneider AG kostenlosen Ersatz oder Instandstellung der fristgerecht gerügten Lieferung, Leistung oder Arbeit. Alle weitergehenden Ansprüche des Kunden, soweit gesetzlich zulässig, sind wegbedungen, insbesondere jegliche Schadenersatzansprüche wie auch Forderungen aus Mängelfolgeschäden.

Wir weisen zudem darauf hin, dass von Garage Schneider AG angebotenen Arbeiten, Leistungen und Lieferungen zu einer Beeinträchtigung oder zum Erlöschen von Garantieansprüchen des Kunden gegenüber dem Fahrzeughersteller oder Fahrzeugverkäufer führen können. Diesbezüglich lehnt Garage Schneider AG jede Verantwortung und Haftung ausdrücklich ab.
Darüber hinaus können wir auf Gebrauchtteile keine Garantie geben, unabhängig davon, ob die Gebrauchtteile von der Garage Schneider AG geliefert oder vom Kunden (u.a. zwecks Montage oder Ersatz) zur Verfügung gestellt werden.

Ersatzfahrzeuge

In der Regel können wir Ersatzfahrzeuge anbieten. Mit der Benützung eines unserer Ersatzfahrzeuge der Garage Schneider AG bestätig der Kunde automatisch, dass er im Besitz eines gültigen Fahrausweises ist und fahrberechtigt ist. Bei einem Unfall mit einem der durch Garage Schneider AG zur Verfügung gestelltem Ersatzfahrzeug beträgt der Selbstbehalt CHF 2‘000.-

Preise und Zahlungsmodalitäten

Unsere Preise sind in Schweizerfranken (CHF) und verstehen sich inkl. 8 % MwSt., exkl. Versandkosten.
Die Zahlung unserer Waren, Leistungen, Lieferungen erfolgt durch:
– Barzahlung und Abholung in Zürich, Wehntalerstrasse 276
– Rechnung bzw. Vorauszahlung

Für Servicearbeiten sowie Reparaturen akzeptieren wir in der Regel nur Barzahlung.

Versandmodalitäten

Bestellte Ware, die bei uns vorrätig ist, kann innerhalb kurzer Frist versandt oder bei uns abgeholt werden.

Unser Verkauf ist so eingestellt, dass in der Regel auch ausverkaufte Ware bestellt werden kann. Sobald die bestellte Ware bei uns eingetroffen sind, wird sie nachgesendet. Die Lieferzeit beträgt in der Regel bis ca. 10 Arbeitstage. Die bestellte Ware kann in unserem Laden während unserer Ladenöffnungszeiten abgeholt und bezahlt werden. Für den Versand (je nach Versandgebühren) trägt allerdings der Kunde die Versandkosten.

Gerichtsstand

Zürich ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Parteien. Das Rechtsverhältnis untersteht dem Schweizerischen Recht.